1 Leistungen, Fotorechte
Alle ausgewählten Fotos werden einzeln optimiert und bearbeitet (Helligkeit, Kontrast, Farbe und Ausschnitt). Der Kunde erhält die besten Fotos auf einer Photo-CD. Die Dateien werden im hochaufgelösten JPG Format geliefert. Die RAW-Dateien bleiben im Eigentum der Fotografin.
2 Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche sind separat zu vergüten zu einem Stundensatz von CHF 60.-.
3 Lieferzeit
Die Bildbearbeitung nimmt etwa 2-3 Wochen in Anspruch, die Lieferung der Hochzeitsalben bis zu 6 Wochen.
4 Bezahlung
Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
5 Rücktritt und höhere Gewalt
Tritt der Kunde nach der definitiven Zusage ohne zwingenden Grund vom Vertrag zurück, sind 50 % der vereinbarten Nettosumme als Ausfallhonorar an die Fotografin zu bezahlen.
Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung allfälliger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen zu finden.
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen entstandener bzw. vereinbarter Kosten.